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   OLG Hamm, 18.08.2006 - 15 W 311/06   

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https://dejure.org/2006,21485
OLG Hamm, 18.08.2006 - 15 W 311/06 (https://dejure.org/2006,21485)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.08.2006 - 15 W 311/06 (https://dejure.org/2006,21485)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. August 2006 - 15 W 311/06 (https://dejure.org/2006,21485)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung von Aufwendungsersatz für einen Ergänzungsbetreuer; Abrechnung nach den einer Anwältin für die Tätigkeit zustehenden Gebühren; Eine für den Beruf des Rechtsanwalts spezifische Tätigkeit als Voraussetzung; Rechtliche Einordnung einer Tätigkeit als zum Beruf ...

  • rewis.io
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Köln, 26.06.2002 - 16 Wx 109/02

    Berufsspezifische Arbeiten des Rechtsanwalts als Betreuer

    Auszug aus OLG Hamm, 18.08.2006 - 15 W 311/06
    Soweit eine Tätigkeit im Rahmen der Betreuung die Voraussetzungen des § 1835 Abs. 3 BGB erfüllt, hat der Rechtsanwalt die Wahl, ob er seine Aufwendungen nach dem RVG geltend macht oder ob er seine Vergütung nach § 1836 i.V.m. dem VBVG verlangt, also nach Zeitaufwand und (gegebenenfalls erhöhtem) Stundensatz abrechnet (vgl. BayObLG a.a.O.; BtPrax 1999, 29; OLG Frankfurt FGPrax 2001, 195 = FamRZ 2002, 59; OLG Köln NJW-RR 2003, 712; Palandt/Diederichsen, BGB, 65. Aufl., § 1835 Rn. 13; HK-BUR/Bauer/Deinert § 1835 BGB Rn. 52).
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus OLG Hamm, 18.08.2006 - 15 W 311/06
    Es hat insoweit zutreffend und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BVerfG (BVerfGE 101, 331 = FamRZ 2000, 345; BtPrax 2000, 120), des BGH (BGHZ 139, 309 = NJW 1998, 3567) und der obergerichtlichen Rechtsprechung (BayObLGZ 2001, 368 = FGPrax 2002, 64 = NJW 2002, 1660 = FamRZ 2002, 573) die Voraussetzungen genannt, unter denen § 1 Abs. 2 S. 2 RVG einer zur Betreuerin bestellten Rechtsanwältin die Möglichkeit eröffnet, die Wahrnehmung bestimmter Einzelaufgaben der Betreuung, bei denen es sich sowohl um eine gerichtliche als auch eine außergerichtliche Tätigkeit handeln könne, über § 1835 Abs. 3 BGB ausnahmsweise nach anwaltlichem Gebührenrecht abzurechnen.
  • OLG Frankfurt, 29.05.2001 - 20 W 328/00

    Zum Anspruch des Aufwendungsersatzanspruchs eines zum Pfleger für einen

    Auszug aus OLG Hamm, 18.08.2006 - 15 W 311/06
    Soweit eine Tätigkeit im Rahmen der Betreuung die Voraussetzungen des § 1835 Abs. 3 BGB erfüllt, hat der Rechtsanwalt die Wahl, ob er seine Aufwendungen nach dem RVG geltend macht oder ob er seine Vergütung nach § 1836 i.V.m. dem VBVG verlangt, also nach Zeitaufwand und (gegebenenfalls erhöhtem) Stundensatz abrechnet (vgl. BayObLG a.a.O.; BtPrax 1999, 29; OLG Frankfurt FGPrax 2001, 195 = FamRZ 2002, 59; OLG Köln NJW-RR 2003, 712; Palandt/Diederichsen, BGB, 65. Aufl., § 1835 Rn. 13; HK-BUR/Bauer/Deinert § 1835 BGB Rn. 52).
  • BayObLG, 12.08.1998 - 3Z BR 83/98

    Bewilligung einer Vergütung aus der Staatskasse für einen als Berufsbetreuer

    Auszug aus OLG Hamm, 18.08.2006 - 15 W 311/06
    Soweit eine Tätigkeit im Rahmen der Betreuung die Voraussetzungen des § 1835 Abs. 3 BGB erfüllt, hat der Rechtsanwalt die Wahl, ob er seine Aufwendungen nach dem RVG geltend macht oder ob er seine Vergütung nach § 1836 i.V.m. dem VBVG verlangt, also nach Zeitaufwand und (gegebenenfalls erhöhtem) Stundensatz abrechnet (vgl. BayObLG a.a.O.; BtPrax 1999, 29; OLG Frankfurt FGPrax 2001, 195 = FamRZ 2002, 59; OLG Köln NJW-RR 2003, 712; Palandt/Diederichsen, BGB, 65. Aufl., § 1835 Rn. 13; HK-BUR/Bauer/Deinert § 1835 BGB Rn. 52).
  • BayObLG, 17.12.2001 - 3Z BR 268/01

    Vergütung des Rechtsanwaltes als Betreuer

    Auszug aus OLG Hamm, 18.08.2006 - 15 W 311/06
    Es hat insoweit zutreffend und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BVerfG (BVerfGE 101, 331 = FamRZ 2000, 345; BtPrax 2000, 120), des BGH (BGHZ 139, 309 = NJW 1998, 3567) und der obergerichtlichen Rechtsprechung (BayObLGZ 2001, 368 = FGPrax 2002, 64 = NJW 2002, 1660 = FamRZ 2002, 573) die Voraussetzungen genannt, unter denen § 1 Abs. 2 S. 2 RVG einer zur Betreuerin bestellten Rechtsanwältin die Möglichkeit eröffnet, die Wahrnehmung bestimmter Einzelaufgaben der Betreuung, bei denen es sich sowohl um eine gerichtliche als auch eine außergerichtliche Tätigkeit handeln könne, über § 1835 Abs. 3 BGB ausnahmsweise nach anwaltlichem Gebührenrecht abzurechnen.
  • BGH, 04.07.2002 - IX ZR 153/01

    Zulässigkeit der Androhung der Mandatskündigung durch den Rechtsanwalt

    Auszug aus OLG Hamm, 18.08.2006 - 15 W 311/06
    Sie sind deshalb nur dann erforderlich, wenn die Anwaltsrechnung ohne sie nicht überprüfbar wäre (vgl. dazu BGH NJW 2002, 2774).
  • BGH, 04.12.1986 - III ZR 51/85

    Begriff des Erfolgshonorars

    Auszug aus OLG Hamm, 18.08.2006 - 15 W 311/06
    Einen solchen Fall enthält § 14 RVG (Staudinger/Rieble [2004] § 315 Rn. 126, 203), nach dem der Rechtsanwalt bei Rahmengebühren die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände nach billigem Ermessen zu bestimmen hat; in diesen Fällen ist der Rechtsanwalt an die Ausübung seines Ermessens und an die von ihm getroffene Bestimmung der Gebühr innerhalb des vorgegebenen Rahmens grundsätzlich gebunden (vgl. BGH NJW 1987, 3203; Geroldt/Schmidt/Madert, RVG, 17. Aufl., § 14 Rn. 4).
  • BGH, 17.09.1998 - IX ZR 237/97

    Gebührenansprüche des als Liquidator tätigen Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Hamm, 18.08.2006 - 15 W 311/06
    Es hat insoweit zutreffend und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BVerfG (BVerfGE 101, 331 = FamRZ 2000, 345; BtPrax 2000, 120), des BGH (BGHZ 139, 309 = NJW 1998, 3567) und der obergerichtlichen Rechtsprechung (BayObLGZ 2001, 368 = FGPrax 2002, 64 = NJW 2002, 1660 = FamRZ 2002, 573) die Voraussetzungen genannt, unter denen § 1 Abs. 2 S. 2 RVG einer zur Betreuerin bestellten Rechtsanwältin die Möglichkeit eröffnet, die Wahrnehmung bestimmter Einzelaufgaben der Betreuung, bei denen es sich sowohl um eine gerichtliche als auch eine außergerichtliche Tätigkeit handeln könne, über § 1835 Abs. 3 BGB ausnahmsweise nach anwaltlichem Gebührenrecht abzurechnen.
  • BVerfG, 16.03.2000 - 1 BvR 1970/99

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Vergütung von

    Auszug aus OLG Hamm, 18.08.2006 - 15 W 311/06
    Es hat insoweit zutreffend und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BVerfG (BVerfGE 101, 331 = FamRZ 2000, 345; BtPrax 2000, 120), des BGH (BGHZ 139, 309 = NJW 1998, 3567) und der obergerichtlichen Rechtsprechung (BayObLGZ 2001, 368 = FGPrax 2002, 64 = NJW 2002, 1660 = FamRZ 2002, 573) die Voraussetzungen genannt, unter denen § 1 Abs. 2 S. 2 RVG einer zur Betreuerin bestellten Rechtsanwältin die Möglichkeit eröffnet, die Wahrnehmung bestimmter Einzelaufgaben der Betreuung, bei denen es sich sowohl um eine gerichtliche als auch eine außergerichtliche Tätigkeit handeln könne, über § 1835 Abs. 3 BGB ausnahmsweise nach anwaltlichem Gebührenrecht abzurechnen.
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